Müssen nach GUV-Regel "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst" unsere Produkte bevorzugt genommen werden?

Gemäß der GUV-Regel „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ (GUV-R 206) gibt es klare Kriterien für die Auswahl von Desinfektionsmitteln, die eine Bevorzugung unserer Produkte (wie viraPROTECT® PLUS oder Fog-It™ PLUS) begründen können.

Die entscheidenden Punkte sind:

  • Vorrang für risikoärmere Produkte: Die GUV-Regel schreibt vor, dass bei Desinfektionsmitteln mit gleichem Wirkungsumfang diejenigen zu bevorzugen sind, deren gesundheitliches Risiko geringer ist. Da unsere Produkte alkoholfrei sind, reduzieren sie die typischen Risiken herkömmlicher Mittel erheblich.
  • Hautverträglichkeit: Alkoholfreie Desinfektionsmittel wie viraPROTECT® PLUS vermeiden Hautprobleme (Irritationen, Austrocknen), die häufig durch alkoholische Produkte entstehen. viraPROTECT® ist dermatologisch mit „sehr gut“ getestet. Laut GUV-Regel ist die Substitution (der Ersatz) von Stoffen verpflichtend, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Versicherten erforderlich und zumutbar ist.
  • Brandschutz und Explosionsgefahr: Die GUV-Regel weist explizit auf die Brand- und Explosionsgefahren durch alkoholische Desinfektionsmittel hin, insbesondere in der Nähe von Zündquellen oder bei der Sprühdesinfektion. Unsere Produkte sind nicht brennbar und kein Gefahrgut. Damit entfallen aufwendige Sicherheitsmaßnahmen bei Lagerung und Anwendung, was sie laut den Sicherheitsrichtlinien der GUV vorteilhafter macht.
  • Verzicht auf Aerosolbildung und Reizstoffe: Die GUV-Regel empfiehlt Verfahren, die keine reizenden Dämpfe oder Aerosole freisetzen. viraPROTECT® PLUS ist frei von Aldehyden, Chlor und Duftstoffen und setzt keine schleimhautreizenden Dämpfe frei.
  • Gleichwertige Wirksamkeit: Voraussetzung für die Bevorzugung ist ein vergleichbarer Wirkungsumfang. viraPROTECT® PLUS ist gemäß den RKI-Empfehlungen vom VAH im Jahr 2021 für 3 Jahre zertifiziert worden. Auch heute wird sie nach gleicher Rezeptur hergestellt. Es bietet somit medizinische Spitzenqualität bei deutlich geringerem Anwenderrisiko.

Fazit: Da unsere Produkte hinsichtlich der erforderlichen Keimreduktion (z.B. bakterizid, viruzid) die mindestens gleiche Leistung wie alkoholische Mittel erbringen, müssen sie nach den Arbeitsschutz-Richtlinien der GUV bevorzugt werden, da sie das gesundheitliche Risiko für die Mitarbeiter und das Brandrisiko im Betrieb minimieren!

 

 

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